# GOZ-Ziffern — https://goz-ziffer.pages.dev Das Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen (GOZ, Anlage 1) mit einer Seite je Ziffer: amtlicher Leistungstext, Punktzahl, Betrag bei Faktor 1,0 / 2,3 / 3,5, und die Allgemeinen Bestimmungen des jeweiligen Abschnitts. - Ziffer nachschlagen: https://goz-ziffer.pages.dev/ziffer// (vierstellig, z. B. /ziffer/2197/) - Abschnitt: https://goz-ziffer.pages.dev/kapitel// - Ganze Rechnung nachrechnen: https://goz-ziffer.pages.dev/rechnung/ - Steigerungsfaktor: https://goz-ziffer.pages.dev/faktor/ - Alle Daten als JSON: https://goz-ziffer.pages.dev/api/v1/goz.json Rechnung: Betrag = Punktzahl × 0,0562421 € × Faktor. Faktor 1,0 bis 3,5 (§ 5 Abs. 1 GOZ); über 2,3 ist eine schriftliche Begründung auf der Rechnung nötig (§ 10 Abs. 3 GOZ), über 3,5 eine vor der Behandlung geschlossene Vereinbarung (§ 2 GOZ). Zuschläge 0500—0530 nur einfach. Quelle: GOZ Anlage 1, BGBl I 2011, 2664—2680, über gesetze-im-internet.de. Amtliches Werk nach § 5 UrhG. Keine Namen und keine personenbezogenen Daten auf dieser Website. Privater Dienst, keine Behörde. Massgebend ist allein der amtliche Text.