GOZ-Ziffern

Start › Rechnung prüfen

Zahnarztrechnung prüfen

Tragen Sie die Positionen Ihrer Rechnung ein — Ziffer, Faktor, Anzahl. Der Rechner setzt die amtliche Punktzahl ein, multipliziert mit dem Punktwert von 5,62421 Cent und Ihrem Faktor, und zeigt die Summe. Er sagt auch, welche Positionen eine Begründung brauchen.

GOZ-ZifferLeistungFaktorAnzahlHöchstbetrag
Summe der geprüften Positionen0,00 €

Die Beträge rechnen im Browser, nichts wird gesendet.

Was der Rechner nicht kann

Ist der Faktor auf Ihrer Rechnung zulässig?

Die Gebühr ist die Punktzahl mal den Punktwert mal einen Steigerungsfaktor zwischen 1,0 und 3,5 (§ 5 Abs. 1 GOZ). Innerhalb dieses Rahmens bemisst der Zahnarzt die Gebühr nach billigem Ermessen, nach Schwierigkeit und Zeitaufwand der einzelnen Leistung und den Umständen bei der Ausführung (§ 5 Abs. 2 GOZ).

Über 2,3 braucht eine schriftliche Begründung. Ein Faktor über dem 2,3fachen Satz darf nur dann berechnet werden, wenn Besonderheiten der Leistung das rechtfertigen — und diese Begründung muss auf der Rechnung stehen (§ 10 Abs. 3 GOZ). Fehlt sie, oder ist sie eine Formel, die auf jede Rechnung passt, können Sie sie schriftlich verlangen.

Über 3,5 braucht eine Vereinbarung VOR der Behandlung. Ein höherer Faktor ist nur mit einer schriftlichen Vereinbarung nach § 2 GOZ zulässig, die vor der Behandlung getroffen wurde. Nachträglich geht das nicht.

Rechnung prüfen lassen — 19 €. Wir rechnen jede Position Ihrer Rechnung gegen die GOZ nach, prüfen die Faktoren und die Begründungen und sagen Ihnen, welche Punkte Sie schriftlich beanstanden können. Prüfbericht bestellen · oder selbst rechnen, kostenlos