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Die Abschnitte der GOZ
Das Gebührenverzeichnis ist in elf Abschnitte geteilt (A bis L, ohne I). Jeder Abschnitt hat eigene Allgemeine Bestimmungen: dort steht, was in einer Leistung schon enthalten ist und deshalb nicht zusätzlich berechnet werden darf. Das ist bei einer Rechnungsprüfung oft entscheidender als der Faktor.