GOZ-Ziffern

GOZ-Ziffern — alle 215 Nummern des Gebührenverzeichnisses

Auf einer Zahnarztrechnung stehen keine Worte, sondern Nummern: die Ziffern der Gebührenordnung für Zahnärzte, jede mit einem Faktor. Hier steht zu jeder Ziffer der amtliche Leistungstext, die Punktzahl und der Betrag beim einfachen, beim 2,3fachen und beim 3,5fachen Satz — und die Bestimmung des Abschnitts, die sagt, ob die Leistung überhaupt gesondert berechnet werden darf.

    Ganze Rechnung prüfen: mehrere Ziffern auf einmal eingeben und den Höchstbetrag je Position und die Summe sehen — zum Rechnungsrechner. Er sagt auch, wo ein Faktor eine schriftliche Begründung braucht.

    Ist der Faktor auf Ihrer Rechnung zulässig?

    Die Gebühr ist die Punktzahl mal den Punktwert mal einen Steigerungsfaktor zwischen 1,0 und 3,5 (§ 5 Abs. 1 GOZ). Innerhalb dieses Rahmens bemisst der Zahnarzt die Gebühr nach billigem Ermessen, nach Schwierigkeit und Zeitaufwand der einzelnen Leistung und den Umständen bei der Ausführung (§ 5 Abs. 2 GOZ).

    Über 2,3 braucht eine schriftliche Begründung. Ein Faktor über dem 2,3fachen Satz darf nur dann berechnet werden, wenn Besonderheiten der Leistung das rechtfertigen — und diese Begründung muss auf der Rechnung stehen (§ 10 Abs. 3 GOZ). Fehlt sie, oder ist sie eine Formel, die auf jede Rechnung passt, können Sie sie schriftlich verlangen.

    Über 3,5 braucht eine Vereinbarung VOR der Behandlung. Ein höherer Faktor ist nur mit einer schriftlichen Vereinbarung nach § 2 GOZ zulässig, die vor der Behandlung getroffen wurde. Nachträglich geht das nicht.

    Rechnung prüfen lassen — 19 €. Wir rechnen jede Position Ihrer Rechnung gegen die GOZ nach, prüfen die Faktoren und die Begründungen und sagen Ihnen, welche Punkte Sie schriftlich beanstanden können. Prüfbericht bestellen · oder selbst rechnen, kostenlos

    Alle Ziffern nach Abschnitt

    A. Allgemeine zahnärztliche Leistungen 12 Ziffern

    B. Prophylaktische Leistungen 5 Ziffern

    C. Konservierende Leistungen 44 Ziffern

    D. Chirurgische Leistungen 29 Ziffern

    E. Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums 21 Ziffern

    F. Prothetische Leistungen 34 Ziffern

    G. Kieferorthopädische Leistungen 27 Ziffern

    H. Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen 11 Ziffern

    J. Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen 11 Ziffern

    K. Implantologische Leistungen 17 Ziffern

    L. Zuschläge zu bestimmten zahnärztlich-chirurgischen Leistungen 4 Ziffern