Start › G. Kieferorthopädische Leistungen › 6120
GOZ 6120
Eingliederung eines Bandes zur Aufnahme orthodontischer Hilfsmittel
Was diese Position höchstens kosten darf
| Gebührensatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0 | 12,94 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3 | 29,75 € |
| Höchstsatz | 3,5 | 45,27 € |
230 Punkte × 5,62421 Cent × Faktor. Der Punktwert ist in § 5 Abs. 1 GOZ festgelegt und gilt bundesweit; er hat sich seit 2012 nicht geändert.
Ist der Faktor auf Ihrer Rechnung zulässig?
Die Gebühr ist die Punktzahl mal den Punktwert mal einen Steigerungsfaktor zwischen 1,0 und 3,5 (§ 5 Abs. 1 GOZ). Innerhalb dieses Rahmens bemisst der Zahnarzt die Gebühr nach billigem Ermessen, nach Schwierigkeit und Zeitaufwand der einzelnen Leistung und den Umständen bei der Ausführung (§ 5 Abs. 2 GOZ).
Über 2,3 braucht eine schriftliche Begründung. Ein Faktor über dem 2,3fachen Satz darf nur dann berechnet werden, wenn Besonderheiten der Leistung das rechtfertigen — und diese Begründung muss auf der Rechnung stehen (§ 10 Abs. 3 GOZ). Fehlt sie, oder ist sie eine Formel, die auf jede Rechnung passt, können Sie sie schriftlich verlangen.
Über 3,5 braucht eine Vereinbarung VOR der Behandlung. Ein höherer Faktor ist nur mit einer schriftlichen Vereinbarung nach § 2 GOZ zulässig, die vor der Behandlung getroffen wurde. Nachträglich geht das nicht.
Was in Abschnitt G schon enthalten ist
Allgemeine Bestimmungen zu Abschnitt G — Kieferorthopädische Leistungen. Sie entscheiden, ob eine daneben berechnete Position überhaupt zulässig ist.
Die Leistungen nach den Nummern 6100, 6120, 6140 und 6150 beinhalten auch die Material- und Laborkosten für Standardmaterialien wie zum Beispiel unprogrammierte Edelstahlbrackets, unprogrammierte Attachments und Edelstahlbänder.
Werden darüber hinausgehende Materialien verwendet, können die Mehrkosten für diese Materialien gesondert berechnet werden, wenn dies vor der Verwendung mit dem Zahlungspflichtigen nach persönlicher Absprache schriftlich vereinbart worden ist. Diese Vereinbarung hat Angaben über die voraussichtliche Höhe der einzelnen Material- und Laborkosten und die Material- und Laborkosten der in Abzug zu bringenden Standardmaterialien zu enthalten. In der Vereinbarung ist darauf hinzuweisen, dass eine Erstattung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht im vollen Umfang gewährleistet ist.
Rechnung prüfen lassen für die Ziffer 6120 — 19 €. Wir rechnen jede Position Ihrer Rechnung gegen die GOZ nach, prüfen die Faktoren und die Begründungen und sagen Ihnen, welche Punkte Sie schriftlich beanstanden können. Prüfbericht bestellen · oder selbst rechnen, kostenlos
Der Eigenanteil ist das eigentliche Problem. Wenn die Ziffer 6120 auf Ihrer Rechnung steht, zahlt die gesetzliche Kasse davon in der Regel nichts: die GOZ ist die Ordnung für privat berechnete zahnärztliche Leistungen. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif einen Teil — abgeschlossen werden kann sie aber nur, solange die Behandlung noch nicht angeraten ist.
Weitere Ziffern in Abschnitt G
- 6000 — Profil- oder Enfacefotografie einschließlich kieferorthopädischer Ausw
- 6010 — Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen (dreidimensional
- 6020 — Anwendung von Methoden zur Untersuchung des Gesichtsschädels (zeichner
- 6030 — Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, gering
- 6040 — Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, mittle
- 6050 — Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention, hoher
- 6060 — Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiss während der Wach
- 6070 — Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiss während der Wach
- 6080 — Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiss während der Wach
- 6090 — Maßnahmen zur Einstellung der Okklusion durch alveolären Ausgleich bei
- 6100 — Eingliederung eines Klebebrackets zur Aufnahme orthodontischer Hilfsmi
- 6110 — Entfernung eines Klebebrackets einschließlich Polieren und gegebenenfa
- 6130 — Entfernung eines Bandes einschließlich Polieren und gegebenenfalls Ver
- 6140 — Eingliederung eines Teilbogens
- 6150 — Eingliederung eines ungeteilten Bogens, alle Zahngruppen umfassend, je
- 6160 — Eingliederung einer intra-/extraoralen Verankerung (z. B. Headgear).
- 6170 — Eingliederung einer Kopf-Kinn-Kappe. Die Kosten für die eingegliederte
- 6180 — Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit und/oder Erweit
- 6190 — Beratendes und belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur Beseitigung vo
- 6200 — Eingliedern von Hilfsmitteln zur Beseitigung von Funktionsstörungen (z
- 6210 — Kontrolle des Behandlungsverlaufs oder Weiterführung der Retention ein
- 6220 — Vorbereitende Maßnahmen zur Herstellung von kieferorthopädischen Behan
- 6230 — Eingliederung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln, je Kiefer
- 6240 — Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlustes (Offenhal
- 6250 — Beseitigung des Diastemas, als selbstständige Leistung
- 6260 — Maßnahmen zur Einordnung eines verlagerten Zahnes in den Zahnbogen, al