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GOZ 2230
Enden die Leistungen mit der Präparation eines Zahnes oder der Abdrucknahme beim Implantat, so ist die Hälfte der jeweiligen Gebühr berechnungsfähig.
Hinweis des Gebührenverzeichnisses zu dieser Gruppe:
Teilleistungen nach den Nummern 2200 bis 2220:
Was diese Position höchstens kosten darf
Diese Nummer hat keine eigene Punktzahl. Sie regelt eine Teilleistung: berechnet wird ein Bruchteil der Gebühr einer anderen Nummer — der Leistungstext sagt, welcher Bruchteil (die Hälfte, drei Viertel) und von welcher Nummer. Rechnen Sie zuerst die Grundnummer aus und nehmen Sie davon den genannten Anteil.
Zum Steigerungsfaktor im Allgemeinen — Rahmen 1,0 bis 3,5, Begründungspflicht über 2,3, Vereinbarung über 3,5: der Faktor der GOZ.
Was in Abschnitt C schon enthalten ist
Allgemeine Bestimmungen zu Abschnitt C — Konservierende Leistungen. Sie entscheiden, ob eine daneben berechnete Position überhaupt zulässig ist.
Nur einmal verwendbare Nickel-Titan-Instrumente zur Wurzelkanalaufbereitung sind gesondert berechnungsfähig.
Rechnung prüfen lassen für die Ziffer 2230 — 19 €. Wir rechnen jede Position Ihrer Rechnung gegen die GOZ nach, prüfen die Faktoren und die Begründungen und sagen Ihnen, welche Punkte Sie schriftlich beanstanden können. Prüfbericht bestellen · oder selbst rechnen, kostenlos
Der Eigenanteil ist das eigentliche Problem. Wenn die Ziffer 2230 auf Ihrer Rechnung steht, zahlt die gesetzliche Kasse davon in der Regel nichts: die GOZ ist die Ordnung für privat berechnete zahnärztliche Leistungen. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif einen Teil — abgeschlossen werden kann sie aber nur, solange die Behandlung noch nicht angeraten ist.
Weitere Ziffern in Abschnitt C
- 2000 — Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren mit aushärtenden Kunststoff
- 2010 — Behandlung überempfindlicher Zahnflächen, je Kiefer
- 2020 — Temporärer speicheldichter Verschluss einer Kavität
- 2030 — Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (z. B.
- 2040 — Anlegen von Spanngummi, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
- 2050 — Präparieren einer Kavität und Restauration mit plastischem Füllungsmat
- 2060 — Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in
- 2070 — Präparieren einer Kavität und Restauration mit plastischem Füllungsmat
- 2080 — Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in
- 2090 — Präparieren einer Kavität und Restauration mit plastischem Füllungsmat
- 2100 — Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in
- 2110 — Präparieren einer Kavität und Restauration mit plastischem Füllungsmat
- 2120 — Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in
- 2130 — Kontrolle, Finieren/Polieren einer Restauration in separater Sitzung,
- 2150 — Einlagefüllung, einflächig
- 2160 — Einlagefüllung, zweiflächig
- 2170 — Einlagefüllung, mehr als zweiflächig
- 2180 — Vorbereitung eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial zu
- 2190 — Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch gegossenen Aufbau mit Stift
- 2195 — Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch einen Schraubenaufbau oder
- 2197 — Adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkro
- 2200 — Versorgung eines Zahnes oder Implantats durch eine Vollkrone (Tangenti
- 2210 — Versorgung eines Zahnes durch eine Vollkrone (Hohlkehl- oder Stufenprä
- 2220 — Versorgung eines Zahnes durch eine Teilkrone mit Retentionsrillen oder
- 2240 — Sind darüber hinaus weitere Maßnahmen erfolgt, so sind drei Viertel de
- 2250 — Eingliederung einer konfektionierten Krone in der pädiatrischen Zahnhe
- 2260 — Provisorium im direkten Verfahren ohne Abformung, je Zahn oder Implant
- 2270 — Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implanta
- 2290 — Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abt
- 2300 — Entfernung eines Wurzelstiftes
- 2310 — Wiedereingliederung einer Einlagefüllung, einer Teilkrone, eines Venee
- 2320 — Wiederherstellung einer Krone, einer Teilkrone, eines Veneers, eines B
- 2330 — Maßnahmen zur Erhaltung der vitalen Pulpa bei Caries profunda (Exkavie
- 2340 — Maßnahmen zur Erhaltung der freiliegenden vitalen Pulpa (Exkavieren, d
- 2350 — Amputation und Versorgung der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren
- 2360 — Exstirpation der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren, je Kanal
- 2380 — Amputation und endgültige Versorgung der avitalen Milchzahnpulpa
- 2390 — Trepanation eines Zahnes, als selbstständige Leistung
- 2400 — Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals Die Leistung nach
- 2410 — Aufbereitung eines Wurzelkanals auch retrograd, je Kanal, gegebenenfal