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GOZ 0120
Zuschlag für die Anwendung eines Lasers bei den Leistungen nach den Nummern 2410, 3070, 3080, 3210, 3240, 4080, 4090, 4100, 4130, 4133 und 9160 Der Zuschlag nach der Nummer 0120 beträgt 100 v. H. des einfachen Gebührensatzes der betreffenden Leistung, jedoch nicht mehr als 68 Euro. Der Zuschlag nach der Nummer 0120 ist je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig.
Was diese Position höchstens kosten darf
Diese Nummer hat keine eigene Punktzahl. Sie regelt eine Teilleistung: berechnet wird ein Bruchteil der Gebühr einer anderen Nummer — der Leistungstext sagt, welcher Bruchteil (die Hälfte, drei Viertel) und von welcher Nummer. Rechnen Sie zuerst die Grundnummer aus und nehmen Sie davon den genannten Anteil.
Zum Steigerungsfaktor im Allgemeinen — Rahmen 1,0 bis 3,5, Begründungspflicht über 2,3, Vereinbarung über 3,5: der Faktor der GOZ.
Was in Abschnitt A schon enthalten ist
Allgemeine Bestimmungen zu Abschnitt A — Allgemeine zahnärztliche Leistungen. Sie entscheiden, ob eine daneben berechnete Position überhaupt zulässig ist.
1. Eine Beratungsgebühr nach der Nummer 1 des Gebührenverzeichnisses für ärztliche Leistungen – Anlage zur Gebührenordnung für Ärzte in der am 1. Januar 2012 geltenden Fassung – darf im Behandlungsfall nur einmal zusammen mit einer Gebühr für eine Leistung nach diesem Gebührenverzeichnis und für eine Leistung aus den Abschnitten C bis O des Gebührenverzeichnisses für ärztliche Leistungen berechnet werden.
Eine Beratungsgebühr nach der Nummer 3 des Gebührenverzeichnisses für ärztliche Leistungen ist nur berechnungsfähig als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach der Nummer 0010 oder einer Untersuchung nach den Nummern 5 oder 6 des Gebührenverzeichnisses für ärztliche Leistungen. Andere weitere Leistungen dürfen neben der Leistung nach der Nummer 3 nicht berechnet werden.
Als Behandlungsfall gilt für die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Zahnarztes.
2. Das bei Leistungen nach diesem Gebührenverzeichnis verwendete Abformungsmaterial ist gesondert berechnungsfähig.
3. Material- und Laborkosten im Sinne dieses Gebührenverzeichnisses umfassen Praxiskosten nach § 4 Absatz 3 und Auslagen für zahntechnische Leistungen nach § 9 dieser Gebührenordnung.
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Der Eigenanteil ist das eigentliche Problem. Wenn die Ziffer 0120 auf Ihrer Rechnung steht, zahlt die gesetzliche Kasse davon in der Regel nichts: die GOZ ist die Ordnung für privat berechnete zahnärztliche Leistungen. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif einen Teil — abgeschlossen werden kann sie aber nur, solange die Behandlung noch nicht angeraten ist.
Weitere Ziffern in Abschnitt A
- 0010 — Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferer
- 0030 — Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans nach Befundaufna
- 0040 — Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans bei kieferorthop
- 0050 — Abformung oder Teilabformung eines Kiefers für ein Situationsmodell ei
- 0060 — Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissfixieru
- 0065 — Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahme
- 0070 — Vitalitätsprüfung eines Zahnes oder mehrerer Zähne einschließlich Verg
- 0080 — Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereic
- 0090 — Intraorale Infiltrationsanästhesie
- 0100 — Intraorale Leitungsanästhesie Wird die Leistung nach der Nummer 0090 j
- 0110 — Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei den Leistung