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GOZ 8080
Diagnostische Maßnahmen an Modellen im Artikulator einschließlich subtraktiver oder additiver Korrekturen, Befundauswertung und Behandlungsplanung, je Sitzung
Was diese Position höchstens kosten darf
| Gebührensatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0 | 14,06 € |
| Regelhöchstsatz | 2,3 | 32,34 € |
| Höchstsatz | 3,5 | 49,21 € |
250 Punkte × 5,62421 Cent × Faktor. Der Punktwert ist in § 5 Abs. 1 GOZ festgelegt und gilt bundesweit; er hat sich seit 2012 nicht geändert.
Ist der Faktor auf Ihrer Rechnung zulässig?
Die Gebühr ist die Punktzahl mal den Punktwert mal einen Steigerungsfaktor zwischen 1,0 und 3,5 (§ 5 Abs. 1 GOZ). Innerhalb dieses Rahmens bemisst der Zahnarzt die Gebühr nach billigem Ermessen, nach Schwierigkeit und Zeitaufwand der einzelnen Leistung und den Umständen bei der Ausführung (§ 5 Abs. 2 GOZ).
Über 2,3 braucht eine schriftliche Begründung. Ein Faktor über dem 2,3fachen Satz darf nur dann berechnet werden, wenn Besonderheiten der Leistung das rechtfertigen — und diese Begründung muss auf der Rechnung stehen (§ 10 Abs. 3 GOZ). Fehlt sie, oder ist sie eine Formel, die auf jede Rechnung passt, können Sie sie schriftlich verlangen.
Über 3,5 braucht eine Vereinbarung VOR der Behandlung. Ein höherer Faktor ist nur mit einer schriftlichen Vereinbarung nach § 2 GOZ zulässig, die vor der Behandlung getroffen wurde. Nachträglich geht das nicht.
Was in Abschnitt J schon enthalten ist
Allgemeine Bestimmungen zu Abschnitt J — Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen. Sie entscheiden, ob eine daneben berechnete Position überhaupt zulässig ist.
Abschnitt J hat keine eigenen Allgemeinen Bestimmungen.
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Der Eigenanteil ist das eigentliche Problem. Wenn die Ziffer 8080 auf Ihrer Rechnung steht, zahlt die gesetzliche Kasse davon in der Regel nichts: die GOZ ist die Ordnung für privat berechnete zahnärztliche Leistungen. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif einen Teil — abgeschlossen werden kann sie aber nur, solange die Behandlung noch nicht angeraten ist.
Weitere Ziffern in Abschnitt J
- 8000 — Klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation Die Leistung n
- 8010 — Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch
- 8020 — Arbiträre Scharnierachsenbestimmung (eingeschlossen sind die arbiträre
- 8030 — Kinematische Scharnierachsenbestimmung (eingeschlossen sind die kinema
- 8035 — Kinematische Scharnierachsenbestimmung mittels elektronischer Aufzeich
- 8050 — Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividuell
- 8060 — Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung voll adjustierb
- 8065 — Registrieren von Unterkieferbewegungen mittels elektronischer Aufzeich
- 8090 — Diagnostischer Aufbau von Funktionsflächen am natürlichen Gebiss, am f
- 8100 — Systematische subtraktive Maßnahmen am natürlichen Gebiss, am festsitz