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H. Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen
11 Ziffern. Die Spalte rechts zeigt den Betrag beim 2,3fachen Satz, dem Regelhöchstsatz.
Allgemeine Bestimmungen zu Abschnitt H
Endgültige Kronen, Brücken und Prothesen dürfen nicht als Aufbissbehelfe oder Schienen nach Abschnitt H berechnet werden.
Ziffern des Abschnitts H
| Ziffer | Leistung | Punkte | 2,3fach |
|---|---|---|---|
| 7000 | Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche | 270 | 34,93 € |
| 7010 | Eingliederung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche | 800 | 103,49 € |
| 7020 | Umarbeitung einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf | 450 | 58,21 € |
| 7030 | Wiederherstellung der Funktion eines Aufbissbehelfs, z. B. durch Unterfütterung | 370 | 47,86 € |
| 7040 | Kontrolle eines Aufbissbehelfs | 65 | 8,41 € |
| 7050 | Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche: subtraktive Maßnahmen, je Sitzung | 180 | 23,28 € |
| 7060 | Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche: additive Maßnahmen, je Sitzung | 410 | 53,04 € |
| 7070 | Semipermanente Schiene unter Anwendung der Ätztechnik, je Interdentalraum | 90 | 11,64 € |
| 7080 | Versorgung eines Kiefers mit einem festsitzenden laborgefertigten Provisorium (einschließlich Vorpräparation) im indirekten Verfahren, je Zahn oder je Implantat, einschließlich Entfernung | 600 | 77,61 € |
| 7090 | Versorgung eines Kiefers mit einem laborgefertigten Provisorium im indirekten Verfahren, je Brückenglied, einschließlich Entfernung Die Berechnung der Leistungen nach den Nummern 7080 und 7090 setzt voraus, dass es sich bei dem festsitzenden laborgefertigten Provisorium um ein Langzeitprovisorium mit einer Tragezeit von mindestens drei Monaten handelt. | 270 | 34,93 € |
| 7100 | Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion eines Langzeitprovisoriums, je Krone, Spanne oder Freiendbrückenglied Die Wiedereingliederung desselben festsitzenden laborgefertigten Provisoriums nach den Nummern 7080 oder 7090, gegebenenfalls auch mehrmals, einschließlich Entfernung, ist mit den Gebühren nach den Nummern 7080 bis 7100 abgegolten. | 200 | 25,87 € |
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